Allgemeine Geschäftsbeziehung
Bookingvertrag / AGB
Stand: Januar 2023
§1 Anreisespesen
Die Anreisespesen werden ab 25 km Entfernung zusätzlich zur Gage mit minumum € 0,42 brutto pro gefahrenem Kilometer verrechnet und werden im Angebot gesondert aufgeführt. Der Abreisepunkt des Dj´s ist immer Hamburg Stadtmitte. Die Berechnung der Kilometer entspricht der auf http://www.map24.de schnellsten Rute.
§2 Übernachtung
Befindet sich der Veranstaltungsort über 50 km von Hamburg entfernt, stellt der Veranstalter dem Künstler entweder ein Einbettzimmer inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer kostenlos zur Verfügung oder der DJ bemüht sich um eine eigene Zimmerbuchung, je nach Absprache. Diese Position wird ebenfalls im Angebot gesondert aufgeführt.
§3 Catering
Der DJ, sowie eine eventuelle Aufbauhilfe, erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.
§4 Technische Anforderungen
(Equipment, Platzbedarf) 1 Tisch mindestens 1,50m x 0,50m Tiefe x 0,9m Höhe.
Bei Outdoor-Events wird vom Veranstalter für ausreichend Strom, eine (witterungs-) sichere Bühne/Platz, sowie stabile Überdachung des DJ- / Künstler-Equipments gesorgt.
§5 Licht- und Tonanlage
Wir garantieren für ein qualitativ hochwertiges Equipment, welches aktuellen Anforderungen entspricht. Die Sound/Lichtanlage kann allerdings aus organisatorischen Gründen von den dargestellten Fotos auf dieser Website abweichen.
§6 Haftung bei Schäden
Der Veranstalter haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Gästen an der Technik, Licht- und Tonanlage des Künstlers verursacht werden. Dies gilt auch für instabile vom Veranstalter aufgebaute Bühnen und Überdachungen. Wir sind nicht verpflichtet, den Aufbauort vor Durchführung des Vertrages auf seine Eignung zu überprüfen. Der Veranstalter hat die Eignung des Aufbauorts für vom Künstler aufzustellende, zu errichtende oder aufzubauende Materialien sicherzustellen.
§7 Angebot
Die erstellten Angebote verlieren nach 1 Monaten ihre Gültigkeit und müssen bei Bedarf neu angefordert werden.
§8 Unverbindliche Reservierung
Eine unverbindliche Reservierung des Veranstaltungstermines können wir für höchstens 7 Tage gewähren.
§9 Zahlungskonditionen
Die Gage ist laut Angebot falls nicht anders angegeben brutto inkl. 19% MwSt. Die Zahlung der Gage erfolgt bei privaten Veranstaltungen per Vorkasse oder in bar am Tag des Events und nach Rechnungslegung durch den Künstler. Bei Firmenveranstaltungen ist nach schriftlicher Vereinbarung eine Überweisung der Gage innerhalb von 10 Tagen nach VA auf dem Konto der FA. SirRobin anzuweisen.
§10 Stornierungen seitens des Veranstalters
Sollte die Veranstaltung nach Auftragsbestätigung/Vertragsabschluss vom Veranstalter storniert werden, wird eine Ausfallentschädigung fällig in Höhe von:
– Ab dem Beginn der 12. Woche und bis 12 Wochen vor dem Event 30% der Auftragssumme – bis 8 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme – bis 4 Wochen vor dem Event 70% der Auftragssumme und bis 2 Wochen vor dem Event 80% der Auftragssumme -
§11 Stornierungen seitens des Künstlers
Sollte ein DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich die Firma SirRobin, einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter zu organisieren. Kurzfristige DJ-Wechsel sind möglich, werden aber individuell vorher mit dem Veranstalter abgesprochen. Ein DJ Wechsel aus wichtigen Gründen berechtigt den Veranstalter nicht zum Rücktritt des Vertrages.
§12 Auftrittsdauer
Der Aufbau der Anlage erfolgt wie im Bookingvertrag vereinbart. Die Auftrittsdauer des DJ´s beginnt wenn nicht anders vereinbart mit dem laufen der Musik und endet wie in der “Verbindlichen-Buchung” vereinbart. In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere angefangene Auftrittsstunde wird mit zusätzlichen € 100,- Brutto verrechnet.
§13 Sonstige Bestimmungen
Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt vollkommen dem auftretenden DJ. Als Gerichtsstand gilt Hamburg, so wie deutsches Recht. Der DJ überträgt dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung den Künstlernamen zu veröffentlichen. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (http://www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen.
Eventuell anfallende Kautionen (Wird oft als Sicherheit bei Burgen und Schlössern verlangt) legt ebenso der Veranstalter aus. Eine anschliessende Verrechnung mit der Gage ist nicht möglich!
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Verleih AGB
Stand Januar 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Sir Robin
• DJ • Entertainment • Technik
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Sir Robin • DJ • Entertainment • Services & Veranstaltungstechnik im folgenden „Sir Robin“ bzw. „wir“. Mieter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind alle natürlichen und juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird.
2. Allgemeines, Gerichtsstand
2.1.„Mietsachen“ im Sinn dieser Geschäftsbedingungen sind alle von Sir Robin zur Vermietung stehenden Waren, so insbesondere Tontechnik, Bildtechnik, Lichttechnik, Bühnentechnik, Deko, Accesoires und Zubehör.
2.2.Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt ebenso für das Abbedingen oder Ändern der Schriftform.
2.3.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, nicht das UN-Kaufrecht. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von Sir Robin ist ihr Geschäftssitz.
2.4.Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
2.5.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Mieter einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
3. Vertragsabschluß
3.1.Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3.2.Mit der Bestellung der Mietsachen erklärt der Mieter verbindlich, die bestellten Mietsachen überlassen bekommen zu wollen. Sir Robin ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot des Mieters innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe oder Auslieferung der Mietsachen an den Mieter erklärt werden.
3.3.Bestellt der Verbraucher die Mietsachen auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung schnellstmöglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3.4.Der Vertragsschluss erfolgt, soweit Sir Robin selbst auf einen Zulieferer angewiesen ist, unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Sir Robin zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Mieter wird über die Nichtverfügbarkeit der Mietsachen oder Leistung schnellstmöglich informiert. Sir Robin wird insoweit von der Leistungspflicht befreit. Eventuelle Gegenleistungen des Mieters werden zurückerstattet.
3.5.Sofern der Mieter die Mietsachen auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Mieter auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
4. Mietzeit
Die Mietzeit wird nach ganzen Tagen berechnet. Der Mindestmietzeitraum beträgt einen Tag, angefangene Tage gelten als ein Tag. Die Mietzeit beginnt im Falle der Selbstabholung durch den Mieter mit der Bereitstellung der Mietsachen zur Nutzung in unseren Geschäftsräumen. Sie endet mit der Rückgabe an uns. Werden die Mietsachen auf Verlangen des Mieters versandt oder angeliefert, so beginnt die Mietzeit mit der Bereitstellung der Mietsachen an die zur Lieferung der Mietsachen bestimmte juristische oder natürliche Person. Die Lieferung kann durch Sir Robin selbst oder durch Dritte erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Mietzeit ist insofern der Abgang aus bzw. die Wiederanlieferung an unser Lager.
5. Mietzins
5.1.Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise wirksam vereinbart worden ist, gelten für die Überlassung der Mietgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlichen MwSt..
5.2.Der Mietzins versteht sich, soweit nichts anderes vereinbart wird, frei Lager, eventuelle Versand- oder Lieferkosten trägt der Mieter.
5.3.Der Mietpreis ist, falls nicht etwas anderes wirksam vereinbart worden ist, bei Übergabe der Mietsache in bar fällig. In unsere Geschäftsräumen ist auch ec-Kartenzahlung möglich. Sir Robin ist berechtigt, die Gebrauchsüberlassung nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der Vergütung zu gewähren.
5.4.Der Mieter kann keine Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrechte gegenüber Sir Robin geltend machen, es sei denn, eventuelle Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder anerkannt.
6. Kaution
6.1.Sir Robin ist berechtigt, spätestens bei Überlassung der Mietsachen eine Kaution bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Mietsachen zu verlangen. Die Mindesthöhe der Kaution beträgt € 200.- in bar. Die Kaution wird während der Mietzeit einbehalten und dem Mieter nach Beendigung des Mietvertrages und ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände zurückerstattet.
6.2.Wir behalten uns vor, neben Zurückhaltungsrechten, gegebenenfalls eine Aufrechnung von Ansprüchen gegen den Mieter mit der einbehaltenen Kaution zu erklären und vorzunehmen.
7. Bereitstellung der Mietsache / Gefahrenübergang
7.1.Der Termin für die Überlassung der Mietsachen ist von Sir Robin eingehalten, wenn Sir Robin rechtzeitig vor Beginn der Mietzeit dem Mieter die Bereitstellung mitgeteilt hat, soweit Abholung der Mietgegenstände vereinbart worden ist. Der Gefahrenübergang tritt in diesen Fällen bei Übergabe der Mietsachen ein; oder sobald Sir Robin die Mietsachen der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Mieter Dritte für den Transport beauftragt hat. Ist der Mieter in Annahmeverzug, so geht die Gefahr auf ihn über. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Mieters.
7.2.Ist die Lieferung der Mietgegenstände durch Sir Robin vereinbart, tritt der Gefahrenübergang mit Übergabe an den Mieter oder einer zur Entgegennahme der Mietsachen berechtigten Person.
7.3.Im Falle nachträglicher Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche seitens des Mieters, kann sich die Bereitstellung oder Lieferung der Mietsachen verschieben.
7.4.Münden unvorhergesehener Lieferhindernisse in einer Pflichtverletzung wird Sir Robin von Leistungspflicht befreit, soweit die Hindernisse nicht von Sir Robin zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten oder Zulieferern bestehen.
8. Annahmeverzug des Mieters
Nimmt der Mieter die Mietsache nicht ab, so kann Sir Robin nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letzteren Fall ist Sir Robin berechtigt, von dem Mieter, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 50 % des vereinbarten Mietzinses als Entschädigung zu verlangen.
9. Überlassung der Mietsache & Mangelanzeige
9.1.Sir Robin überlässt die Mietsache mit Bereitstellung bzw. Lieferung in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit.
9.2.Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und - wenn sich ein Mangel zeigt -, dies Sir Robin unverzüglich anzuzeigen. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Mieter.
9.3.Unterlässt der Mieter die Untersuchung und/oder Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietsache als genehmigt, es sei denn, daß der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Auch wenn sich ein derartiger Mangel erst später zeigt, ist der Mieter verpflichtet, einer Anzeige an uns unverzüglich nachzukommen. Anderenfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietsache auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
9.4.Unterlässt der Mieter die Anzeige egal zu welchem Zeitpunkt, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche von Sir Robin nicht berechtigt, Gewährleistungs- wie Schadensersatzansprüche, noch Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung o.ä. geltend zu machen.
9.5.Sir Robin behält sich, nebst weitergehender Ansprüche vor, den Mieter im Fall einer unterlassenen Mängelanzeige für einen Schaden, der aus dem Mangel resultiert, in Anspruch zu nehmen, soweit er die Unterlassung zu vertreten hat.
10. Gewährleistung & Haftungsbeschränkungen von Sir Robin
10.1.Liegt ein angezeigter anfänglicher Mangel der Mietsachen vor, so ist Sir Robin nach eigener Wahl zum Austausch, zur Nachlieferung oder zur Reparatur berechtigt. Zur Vornahme dieser Handlungen ist Sir Robin von Seiten des Mieters die angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren, anderenfalls wird Sir Robin von jeglicher Gewährleistungspflicht frei. Für die Dauer der Aufhebung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache mindert sich der Mietzins in entsprechendem Umfang. Ist Sir Robin zur Vervollständigung oder Mängelbeseitigung nicht in der Lage, kann der Mieter in Ansehung der mangelhaften Mietgegenstände für die gesamte Mietzeit Minderung des Mietzinses verlangen. Wahlweise kann der Mieter das Mietverhältnis nach Maßgabe des § 543 BGB kündigen.
10.2.Sind mehrere Gegenstände vermietet, kann die Kündigung des gesamten Vertrages wegen Mangelhaftigkeit einzelner Mietsachen nur erfolgen, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörend vermietet worden sind und die Mängel die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigen. Jegliches Mitverschulden des Mieters an dem Mangel schließt das Kündigungsrecht aus.
10.3.Gewährleistungsansprüche der Mieter, insbesondere Verschuldungsunabhängige Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung ( § 538 BGB) und Mängel, die im Laufe der Mietzeit unter Obhut des Mieters entstehen, sind ausgeschlossen.
10.3.Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Sir Robin auf den nach der Art und Weise vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
10.4.Gewährleistungsansprüche des Mieters gegen Sir Robin stehen nur dem Mieter zu und können nicht abgetreten werden.
11. Zusätzliche Dienstleistungen
Zusätzliche Dienstleistungen von Sir Robin, insbesondere Anlieferung, Nachlieferung, Montage und die Betreuung der Mietsache erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung, für deren wirksamen Abschluss und Inhalt diese Geschäftsbedingungen ebenfalls Anwendung finden.
12. Pflichten des Mieters
12.1.Bei der Übergabe der Mietsache hat der Mieter seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vorzulegen, evtl. zusätzlich den Ausweis des Auftraggebers mit einer rechtsgültigen Vollmachtserklärung. Der Führerschein oder Reisepass ohne Meldebestätigung werden nicht akzeptiert.
12.2.Ist Abholung der Mietsache vereinbart, so kann die Mietsache innerhalb der Öffnungszeiten in den Geschäftsräumen abgeholt werden.
12.3. Der Mieter verpflichtet sich, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietsachen erforderlichen Genehmigungen, so insbesondere öffentlich-rechtliche und sonstige, rechtzeitig einzuholen. Die von Sir Robin vermietete Funktechnik hat eine allgemeine Zulassungsgenehmigung für Norddeutschland der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Bei dem Einsatz von Funktechnik muss die Abstimmung über den konkreten Einsatz vor allen Dingen nach Maßgabe der Vorschriften der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erfolgen. Der Mieter verpflichtet sich ferner, im Rahmen der Veranstaltung die notwendige technische Abstimmung ( Frequenzwahl ) hinsichtlich des betreibens von Funktechnik auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung zu übernehmen. Für eventuelle Schäden und Forderungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Funktechnik kommt der Mieter auf. Sir Robin ist insofern von jeglicher Haftung für die Durchführung der Veranstaltung befreit. Sofern der Aufbau und weitere Dienstleistungen durch uns erfolgen, hat der Mieter Sir Robin vor Beginn der Arbeiten die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen.
13. Behandlung der Mietsachen
13.1.Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen pfleglich zu behandeln und vor Beschädigungen durch Dritte zu schützen. Insbesondere hat der Mieter Vorkehrungen zur Abwendung des Diebstahls ( z.B. durch Bewachung ) bzw. Untergangs der Mietsachen zu treffen. Der Mieter ist während der Mietzeit zur Instandhaltung der Mietsachen auf seine Kosten verpflichtet. Sir Robin ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
13.2.Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit der erforderlichen Sorgfalt zu gebrauchen, Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen zu befolgen und Beschädigungen, Gefährdungen oder Vernichtung der Mietsache unverzüglich Sir Robin anzuzeigen. Insbesondere hat der Mieter anzuzeigen, wenn Vorkehrungen zum Schutze der Mietgegenstände gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich werden.
13.3.Werden Geräte, hinsichtlich derer Sir Robin die zusätzliche Verpflichtung von Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte technisch aufwendig oder schwierig zu bedienen sind, vom Mietern dennoch ohne Fachpersonal angemietet, haftet Sir Robin für Funktionsstörungen nicht.
14. Rückgabe der Mietsachen
14.1.Die Rückgabe der Mietsachen an Sir Robin hat auf Kosten und Gefahr des Mieters unaufgefordert und unverzüglich nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit auf demselben Weg zu erfolgen, wie die Übergabe der Mietsachen an den Mietern erfolgt ist- es sei denn, eine andere Art der Rückgabe ist wirksam vereinbart worden.
14.2.Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten. Ist dies nicht möglich, so hat der Mieter Sir Robin unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat Sir Robin das Recht den vollen Tagesmietpreis zu berechnen. Die gesamte Mietzeit verlängert sich in diesem Fall.
14.3.Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache behält sich Sir Robin die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche vor.
14.4. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen vollständig, in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Wir behalten uns eine eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietsachen nach der Entgegennahme vor. Die rügelose Entgegennahme gilt nicht als Genehmigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
15. Rechte Dritter
15.1.Der Mieter hat die Mietsachen von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Er darf die Mietsachen insbesondere nicht veräußern, verschenken und noch anderweitig zur Reparatur geben.
15.2.Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, Sir Robin unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Bei Pfändungen hat der Mieter den Vollstreckungsbeamten auf das Eigentum von Sir Robin hinzuweisen.
15.3.Der Mieter trägt die Kosten, die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind, insbesondere sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung als auch solche zur Wiederbeschaffung der Mietsachen.
16. Versicherung
Sir Robin ist berechtigt, im Einzelfall den Mieter zu verpflichten, das allgemeine mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko insbesondere für Untergang und Verschlechterung ( wie z.B. Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Mieter hat hierfür den Nachweis zu erbringen. Der Abschluss der Versicherung ist Voraussetzung für den wirksamen Abschluss des Mietvertrages.
17. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den allgemeinen Bestimmungen für Vorsatz und Fahrlässigkeit, wobei fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Er haftet insbesondere für alle von außen zugefügten Beschädigungen und Verschmutzungen. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Personen, die der Mieter als Erfüllungsgehilfen einsetzt. Entstehen Schäden durch Dritte, haftet der Mieter, soweit er diesen Schaden zu vertreten hat. Bei der eventuellen Durchsetzung von Ansprüchen von Sir Robin gegen Dritte, hat der Mieter seinerseits die Pflicht, Sir Robin alle notwendigen Informationen für die Anspruchsbegründung und Durchsetzung zur Verfügung zu stellen.
18. Rücktritt des Mieters
Dem Mieter wird ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Diese Erklärung bedarf der Schriftform. Geht diese Erklärung spätestens 12 Wochen vor Beginn der Mietzeit bei uns ein, so ist keine Storno-Gebühr zu entrichten. Geht diese Erklärung uns weniger als 12 Wochen vor dem Beginn der vereinbarten Mietzeit zu sind die Stornoangaben wie folgt zu berechnen.
Sollte die Buchung nach Auftragsbestätigung/Vertragsabschluss vom Veranstalter storniert werden, wird eine Ausfallentschädigung fällig in Höhe von:
– ab dem Beginn der 12. Woche und bis 12 Wochen vor dem Event 30% der Auftragssumme – bis 8 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme – bis 4 Wochen vor dem Event 70% der Auftragssumme und bis 2 Wochen vor dem Event 80% der Auftragssumme , hiernach in voller Höhe.
Die vorstehende Bestimmung hinsichtlich des Rücktritts gilt nicht hinsichtlich solcher Vergütungen oder Vergütungsanteile, die für zusätzliche Dienstleistungen im Sinn von § 11 vereinbart worden sind. Hier ist Sir Robin berechtigt, die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu verlangen.
19. Außerordentliche Kündigung des Vertrages
Das beiderseitige Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unbeschadet des Rücktrittsrechts des Mieters bestehen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn von der Gesellschaft zusätzliche Leistungen zu erbringen sind. Wir sind auch zur fristlosen Kündigung befugt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt.
20. Verpflichtung zum Haftungsausschluss
Der Mieter verpflichtet sich, die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen seinerseits auch in Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstlern, Sportlern oder Zuschauern etc. zugunsten von Sir Robin zu vereinbaren, sofern es selbst einen vergleichbaren Haftungsausschluss vereinbart hat oder er einen Haftungsausschluss zugunsten von Sir Robin ohne zumutbare wirtschaftliche Nachteile vereinbaren könnte. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Sir Robin von vorstehenden Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, soweit Sir Robin Dritten nicht wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens haftet.